Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02, C-203/02, C-338/02, C-444/02   

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https://dejure.org/2004,18442
Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02, C-203/02, C-338/02, C-444/02 (https://dejure.org/2004,18442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.06.2004 - C-46/02, C-203/02, C-338/02, C-444/02 (https://dejure.org/2004,18442)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2004 - C-46/02, C-203/02, C-338/02, C-444/02 (https://dejure.org/2004,18442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Fixtures Marketing

  • EU-Kommission PDF

    Fixtures Marketing Ltd gegen Oy Veikkaus Ab.

    Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken - Schutzrecht sui generis - Begriff der mit der Beschaffung, der Überprüfung oder der Darstellung des Inhalts einer Datenbank verbundenen Investition - Fußballmeisterschaftsspielpläne - Wettspiele

  • EU-Kommission

    Fixtures Marketing Ltd gegen Oy Veikkaus Ab

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Gewerbliches und kommerzielles Eigentum , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL BESTEHT DAS SCHUTZRECHT NACH DER DATENBANKRICHTLINIE ZUGUNSTEN DES HERSTELLERS EINER DATENBANK AUCH DANN, WENN DIESE PRIMÄR ZUM ZWECK DER ORGANISATION VON FUSSBALLSPIELEN ODER PFERDERENNEN ERSTELLT WURDE

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 09.11.2004 - C-338/02

    Fixtures Marketing - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02
    In Ergänzung zu den Vorlagefragen sei darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass nicht wesentliche Teile betroffen sind, zu prüfen wäre, ob eine wiederholte und systematische Entnahme und/oder Weiterverwendung nicht wesentlicher Teile vorliegt (siehe dazu die entsprechenden Ausführungen in meinen Schlussanträgen in den Rechtssachen C-203/02, C-338/02 und C-444/02).

    2 - Anhängig sind ferner die Verfahren in den Rechtssachen C-203/02, C-338/02 und C-444/02, in denen ich ebenfalls heute die Schlussanträge vorlege.

  • EuGH, 15.11.1979 - 36/79

    Denkavit Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02
    5 - Urteile vom 15. November 1979 in der Rechtssache 36/79 (Denkavit, Slg. 1979, 3439, Randnr. 12), vom 5. Oktober 1999 in den Rechtssachen C-175/98 und C-177/98 (Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 37), vom 22. Juni 2000 in der Rechtssache C-318/98 (Fornasar u. a., Slg. 2000, I-4785, Randnr. 31) und vom 16. Oktober 2003 in der Rechtssache C-421/01 (Traunfellner, Slg. 2003, I-0000, Randnrn. 21 ff.).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2004 - C-46/02
    6 - Vgl. das Urteil vom 4. Dezember 2003 in der Rechtssache C-448/01 (EVN, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 59).
  • EuGH, 29.10.2015 - C-490/14

    Verlag Esterbauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtlicher Schutz von

    Wie aus den Erwägungsgründen 9, 10 und 12 der Richtlinie hervorgeht, soll der durch diese Richtlinie eingeführte rechtliche Schutz einen Anreiz für die Einrichtung von Datenspeicher- und -verarbeitungssystemen geben, um zur Entwicklung des Informationsmarkts in einem Kontext beizutragen, der durch eine exponentielle Zunahme der Daten geprägt ist, die jedes Jahr in allen Tätigkeitsbereichen erzeugt und verarbeitet werden (vgl. Urteile Fixtures Marketing, C-46/02, EU:C:2004:694, Rn. 33, The British Horseracing Board u. a., C-203/02, EU:C:2004:695, Rn. 30, Fixtures Marketing, C-338/02, EU:C:2004:696, Rn. 23, und Fixtures Marketing, C-444/02, EU:C:2004:697, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-304/07

    Directmedia Publishing

    3 - Über die Auslegung dieser Richtlinie hat der Gerichtshof erstmals in seinen Urteilen vom 9. November 2004, The British Horseracing Board u. a. (C-203/02, Slg. 2004, I-10415), Fixtures Marketing/Veikkaus (C-46/02, Slg. 2004, I-10365), Fixtures Marketing/Svenska Spel (C-338/02, Slg. 2004, I-10497), und Fixtures Marketing/OPAP (C-444/02, Slg. 2004, I-10549), entschieden.
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